Neue Veröffentlichung am Lehrstuhl
14.09.2026Moritz Uttscheid veröffentlichte das Paper Dividend stripping in Germany: evidence from the futures market im Journal Economics of Governance.
Cum/Ex- und Cum/Cum-Transaktionen haben durch die gezielte Ausnutzung des Systems der Dividendenbesteuerung zu erheblichen Steuerausfällen in Deutschland geführt. Die Gesetzesreformen von 2012 (OGAW IV), 2016 (§ 36a EStG) und 2018 (InvStRefG) sollten diese Praktiken unterbinden; es bestehen jedoch weiterhin Zweifel, ob modifizierte Varianten fortbestehen.
Die vorliegende Studie untersucht, ob diese Reformen missbräuchliche Dividendenstripping-Aktivitäten wirksam eingedämmt haben. Analysiert wird dazu der Terminmarkthandel rund um 663 unternehmensspezifische Ex-Dividenden-Termine von 47 HDAX-Unternehmen im Zeitraum 2009–2023, unter Verwendung des relativen abnormalen Open Interest als Maß für auffällige Handelsaktivität.
Die Ergebnisse zeigen, dass jede der drei Reformen die Handelsspitzen um den Ex-Dividenden-Termin signifikant reduziert hat – um etwa 47 % nach der OGAW-IV-Reform, 63 % nach Einführung des § 36a EStG und 57 % nach dem InvStRefG. Dennoch bleibt im Zeitraum nach den Reformen ein statistisch signifikanter Anstieg des abnormalen Open Interest von rund 94 % bestehen.
Um legale Dividendenstrategien von potenziell illegalen, modifizierten Cum/Ex- oder Cum/Cum-Aktivitäten abzugrenzen, wird die Analyse um zwei weitere Dimensionen erweitert: ein 45-tägiges Zeitfenster vor dem Ex-Dividenden-Termin zur Erfassung von Strategien, die die Mindesthaltefrist ausnutzen, sowie eine Aufteilung der Stichprobe nach Gewinnmargen. Das erweiterte Zeitfenster liefert keine signifikanten Ergebnisse, und die verbleibende Handelsaktivität unterscheidet sich statistisch nicht zwischen Aktien mit hoher und niedriger Gewinnmarge – ein Befund, der der für illegale Strategien zu erwartenden Konzentration auf margenstarke Wertpapiere widerspricht.
Diese Ergebnisse legen nahe, dass die Reformen missbräuchliche Praktiken zwar deutlich reduziert haben, die verbleibende Handelsaktivität jedoch eher konventionellen, legalen Formen des Dividendenstrippings zuzuschreiben ist als fortgesetzten illegalen Transaktionen.
