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    Thesen und Seminararbeiten

    Sie möchten eine Seminararbeit oder Thesis schreiben? Dann gilt es, Folgendes zu beachten:

    • Es gibt ein zentralisiertes Vergabeverfahren (koordiniert durch das Studiendekanat), welches die zukünftigen "Schreiberlinge" auf die Professorinnen und Professoren unserer Fakultät verteilt.
    • Die Bewerbung für einen Betreuungsplatz (für eine Seminararbeit oder Thesis) erfolgt jeweils ein Semester im Voraus
      • Bewerbung im Juni für die Abgabe im WiSe
      • Bewerbung im Dezember für die Abgabe im SoSe
    • Ab Zuteilung eines Betreuungsplatzes findet die Kommunikation zwischen Lehrstuhl und Studi statt.
    • Die Anfertigung beginnt dann i.d.R. etwas vor Vorlesungsbeginn des nächsten Semesters. Die Bearbeitungszeiträume sind dabei nicht fix, sondern werden vom jeweiligen Lehrstuhl vorgegeben. Nachzulesen sind deren jeweilige Vorgaben innerhalb des Vergabetools.
    • Sehen Sie vor der Bewerbung unbedingt in Ihren Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) nach, ob und welche Seminararbeiten bei Ihnen verpflichtend zu schreiben sind. Im Master ist außerdem zu beachten, in welchem Bereich diese in Ihrem Studium eingeordnet sind.
    • Bitte beachten Sie bei der Bewerbung außerdem, dass sich Ihr Vorwissen in einem Gebiet durchaus auf Ihre Leistung bzw. Note niederschlagen kann.

    Alles klar?
    Dann können Sie sich hier über den WueCampus Kursraum des Vergabeverfahrens für einen Betreuungsplatz bewerben.

    Wichtig:
    Bei dem Verfahren handelt es sich zunächst nur um eine Bewerbung um einen Betreuungsplatz für das folgende Semester. Die verbindliche Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt und damit die konkrete Festsetzung des Bearbeitungszeitraumes erfolgt erst nach der Zuteilung des Lehrstuhls in individueller Absprache mit dem Betreuer.
    Falls Sie Ihren zugeteilten Betreuungsplatz nicht in Anspruch nehmen möchten, geben Sie dies bitte schnellstmöglich Ihrem Betreuungs-Lehrstuhl bekannt.
    Der Anspruch auf Ihren zugeteilten Betreuungsplatz verfällt nach einem Semester, sodass Sie bei Nichtantreten erneut am Verfahren teilnehmen müssen.
    Eine Bewerbung ist auch während eines Urlaubssemesters möglich.


    Thesen:

    Bearbeitungszeiten:

    • Bachelor: 8 Wochen ab Anmeldung
    • Master: 6 Monate ab Anmeldung

    -> Anmeldung nach Absprache mit Betreuer mittels Formular "Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit" -> beim Prüfungsamt einreichen

    Gemeinsam mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer stimmen Sie das Datum der Anmeldung Ihrer Arbeit ab und geben es auf dem "Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit" (-> Formulare des Prüfungsamtes) an. An diesem Tag beginnt Ihre Bearbeitungszeit von 8 Wochen. Der Tag wird vom Prüfungsamt im System erfasst und kann von Ihnen (nach einigen Tagen) in der Übersicht über angemeldete Prüfungen in WueStudy eingesehen werden.


     

    Abgabe von Abschlussarbeiten (Angaben des Prüfungsamtes - hier nachzulesen)

    Gemäß § 26 Abs. 10 ASPO 2015 muss die schriftliche Ausfertigung der Thesis gebunden sein und in der Regel in Bachelor-Studienfächern in zweifacher Ausführung, in Master-Studienfächern in dreifacher Ausführung abgegeben werden.

    Bitte klären Sie mit Ihrem Gutachter/Ihrer Gutachterin ob er/sie der Abgabe der Thesis auch ohne gedruckte Exemplare zustimmt. Mit Zustimmung Ihres Gutachters/Ihrer Gutachterin wird die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit, auch ohne die gedruckte und gebundene Ausfertigung, als formgemäß anerkannt. Ansonsten bleiben die Regelungen des § 26 Abs. 10 ASPO 2015 unberührt. Alle betroffenen Gutachter/Gutachterinnen wurden über diese Regelung in Kenntnis gesetzt. Ein Nachweis über die Zustimmung ist nicht notwendig.

    Aufgrund dieser Ausnahmeregelung haben Sie nach Absprache mit Ihrem Gutachter/Ihrer Gutachterin die Möglichkeit Ihre Abschlussarbeit postalisch in folgender Form einzureichen:

    1.
    Ausfertigungen gebunden, paginiert in Schriftform gem. ASPO, die Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung in der Thesis eingebunden. Außerdem ist in Bachelor-Studienfächern eine Ausfertigung in Form einer Datei in einem der allgemein gängigen, maschinenlesbaren und unveränderlichen Dateiformate auf einem üblichen Speichermedium beizufügen, das mit Name und Matrikelnummer zu beschriften ist; in Masterstudienfächern sind zwei Ausfertigungen erforderlich.

    oder

    2.
    Ausfertigung als Datei in einem der allgemein gängigen, maschinenlesbaren und unveränderlichen Dateiformate auf einem üblichen Speichermedium (in Masterstudiengängen sind zwei Ausfertigungen/zwei Speichermedien erforderlich), das mit Name und Matrikelnummer zu beschriften ist. Die Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung - ausgedruckt und mit Unterschrift im Original versehen.

    Diese Regelung gilt für Kandidatinnen und Kandidaten, die derzeit Ihre Abschlussarbeit anfertigen oder in den nächsten Wochen die Anmeldung der Abschlussarbeit planen und die Abgabe in den Zeitraum bis einschließlich 31. März 2023 fällt.

    Abgabebestätigung:

    Bei Einreichung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine elektronische Abgabebestätigung in Form einer Email. Als tatsächliches Abgabedatum wird das Datum des Poststempels erfasst.   

    Übertragung auf andere Prüfungsarten:

    Die oben dargestellten Regelungen können analoge Anwendung für Seminar-, Zulassungs-  und Hausarbeiten finden, sofern sie nicht gegen den eindeutigen Willen in Form des Wortlauts der Satzung verstoßen. Bitte wenden Sie sich an die Prüferin oder den Prüfer bzw. den zuständigen Prüfungsausschuss.