Intern
Lehrstuhl für BWL und Industriebetriebslehre

Anrechnung extern erbrachter Prüfungsleistungen

Wir bieten unseren Studierenden die Möglichkeit, an anderen Universitäten und Hochschulen erbrachte Leistungen an unserem Lehrstuhl anrechnen zu lassen, sofern sie sich auf Inhalte des Lehrstuhls bzw. lehrstuhlnahe Themen beziehen.

Ist Ihre Prüfungsleistung bereits vom Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften anerkannt, übernehmen Sie die Einordnung, d.h. Anerkennung als Äquivalent oder als Platzhalter, aus der Übersichtsliste in Ihren Antrag und reichen diesen direkt beim Prüfungsamt ein. In diesem Fall ist keine Bestätigung durch den Lehrstuhl notwendig. Eine Liste der bereits anerkannten Prüfungsleistungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes im Bereich "Anrechnungen".

Befindet sich Ihr Kurs nicht auf der Liste, verfahren Sie bitte wie folgt:

  • Die genaue Kursbeschreibung (Syllabus als .pdf-Datei) samt der Information, in welchem Studiengang (Bachelor/Master) Sie studieren und mit welchem Fach Sie die Leistung substituieren möchten (Leistung im interdisziplinären Bereich [MA], Ausgewählte Probleme der BWL [BA] oder die jeweilige Veranstaltung am LS BWL2) senden Sie an:

jasmin.moeller@uni-wuerzburg.de

  • Darauf sollten Sie achten:
    • Der Umfang (ECTS) des anzurechnenden Kurses sollte mit unserem Lehrangebot übereinstimmen (auf keinen Fall geringer sein).
    • Es muss eine weitgehende inhaltliche Übereinstimmung des anzurechnenden Kurses mit unserem Lehrangebot vorhanden sein (mindestens zu 50%).
    • Es muss neben der oben genannten Kursbeschreibung ersichtlich sein, wie sich die Note zusammensetzt.
    • Die ausländische Hochschule, auf die sich der Studiengang bezieht, für die die Leistung anerkannt werden soll, muss einer deutschen Universität gleichgestellt sein. Informationen hierzu finden Sie auf  http://anabin.kmk.org/
  • Nach positiver Rückmeldung: Einreichung des ausgefüllten Formulars vom Prüfungsamt in unserem Sekretariat. Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten unseres Sekretariats. Danach prüfen wir nochmals Ihren Antrag.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Benachrichtigung. Abholung des Formulars im Sekretariat und Abgabe im Prüfungsamt. Bitte beachten Sie auch hier die aktuellen Öffnungszeiten unseres Sekretariats.
  • Danach können Sie den Antrag zusammen mit dem schriftlichen Nachweis über Ihre erbrachten Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt einreichen. Bitte informieren Sie sich vorab darüber, welche weiteren Unterlagen Sie beim Prüfungsamt einreichen müssen.

Genauere Informationen zu den Regelungen bezüglich im Ausland erbrachter Studienleistungen erhalten Sie beim Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg.

Da angesichts des divergierenden Angebots an ausländischen Hochschulen keine einheitliche Anerkennungsregelung anhand allgemeiner Kriterien getroffen werden kann, behält sich der Lehrstuhl die Anerkennung oder Ablehnung des Antrags nach Einzelfallprüfung vor.