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Leistungsanrechnung

Liste der anerkennbaren Module

Das Prüfungsamt veröffentlicht eine Liste der Module und Teilmodule anderer Universitäten aus dem Ausland, die im vereinfachten Verfahren angerechnet werden können. Es handelt sich in der Auflistung um Module, die in Vergangenheit hier an der Fakultät angerechnet worden sind. Bitte prüfen Sie, ob das Modul an der Partneruniversität noch angeboten wird UND ob es in Ihrem jeweiligen Studiengang aufgelistet ist.

Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, müssen Sie KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles einholen, um sich den Kurs anrechnen zu lassen. Allerdings ist es erforderlich, den Kurs auf dem Antrag auf Anrechnung auszulisten mit dem Vermerk "siehe Liste der anerkennbaren Leistungen". Reichen Sie den Antrag + dem Transcript of Records (= Notenspiegel, im Original) im Prüfungsamt ein.
Weiterhin gilt zu beachten, dass die Anrechnung von Pflichtmodulen nicht möglich ist.

Anrechnungsprozess

  1. Die Anrechnung erfolgt mit dem entsprechenden Antragsformular für die Anrechnungen von Prüfungsleistungen.
  2. Listen Sie auf dem Antragsformular alle Kurse auf, die Sie sich anrechnen lassen möchten.
  3. Machen Sie einen Abgleich mit der Liste der anerkennbaren Leistungen: Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, müssen Sie KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles einholen, um sich den Kurs anrechnen zu lassen. Vermerken Sie auf dem Antrag beim entsprechenden Modul "siehe Liste der anerkennbaren Leistungen". Reichen Sie dann den Antrag + dem Transcript of Records (= Notenspiegel, im Original) im Prüfungsamt ein.
  4. Befindet sich Ihr Kurs nicht auf dieser Liste, wenden Sie sich mit wichtigen Kursangaben (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur) an die jeweils für die einzelnen Module verantwortlichen Professoren bzw. Dozenten der Universität Würzburg. Holen Sie sich Informationen auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten bzgl. des Vorgehens ein (siehe Auflistung unten anbei). In der Regel reichen Sie das Antragsformular + Transcript am Lehrstuhl ein. Der jeweilige Lehrstuhl leitet nach erfolgter Genehmigung den Antrag direkt ans Prüfungsamt weiter.
  5. Der verantwortliche Dozent kann dann entweder den Kurs als Äquivalent für ein bestehendes Modul oder als o.g. „Platzhalter“ anerkennen. Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, können Sie das entsprechende  Modul an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr belegen. Es ist aber auch möglich, dass eine im Ausland erworbene Prüfungsleistung als nicht anerkennungsfähig eingestuft wird.
  6. Finden Sie keinen Dozenten, der für einen Ihrer Kurse zuständig sein könnte, dann wenden Sie sich an den Auslandskoordinator Prof. Dr. Hans Fehr
  7. Bitte beachten Sie, dass dem Prüfungsamt der Antrag + das Transcript of Records im Original oder in beglaubigter Version vorliegen muss. Für Beglaubigungen wenden Sie sich an Fr. Briglmeir, ausland@wiwi.uni-wuerzburg.de

Präsentation Leistungsanrechnung

Alle Informationen zum Prozess der Leistungsanrechnung finden Sie auch in beigefügter Präsentation, mit Übersichtstabellen für jeden Studiengang.