Leistungsanrechnung
VOR Auslandssemester
Leistungen und Kompetenzen, die an Hochschulen im Ausland erworben worden sind, können im jeweiligen Studiengang anerkannt werden. Es wird empfohlen, eine Anrechnung VOR dem geplanten Auslandsstudium abzuklären. Die Vorabklärung erfolgt – nach Zusage und Annahme eines Austauschplatzes - über das FLIP-Portal, Kachel „International“.
Es gilt folgendes zu beachten:
- Informieren Sie sich vor Ihrem Auslandssemester über das Kursangebot an Ihrer Gastuniversität im Ausland, welches Sie während Ihres Auslandssemesters belegen können.
- Grundlegende Informationen, was bei der Kurswahl zu beachten ist, erhalten Sie in der Informationsveranstaltung im April. Wenn Sie als Free-Mover an einer Hochschule im Ausland studieren werden, wenden Sie sich im Vorfeld selbstständig an das Studiendekanat.
- An der Fakultät gibt es ein vereinfachtes Verfahren der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland. Für Module aus dem Ausland, die bereits in Vergangenheit- in den letzten 4 Semestern- angerechnet worden sind, ist keine zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhls notwendig. Kurse, die bereits angerechnet wurden, werden in aller Regel wieder angerechnet.
- Befindet sich ein Kurs nicht auf der Liste der bereits anerkannten Module, muss die Möglichkeit der Anerkennung vom fachlich zuständigen Lehrstuhl geprüft werden. Hierzu ist ein Syllabus, eine Modulbeschreibung (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur) notwendig.
- Überlegen Sie sich, auf welches Modul in Ihrem Studiengang das Modul aus dem Ausland angerechnet werden könnte. Machen Sie hierzu einen Abgleich des Moduls aus dem Ausland mit Modulen Ihrer Studienfachbeschreibung (SFB). In Ihrem Modulhandbuch (in FLIP) können Sie über die Suchfunktion nach passenden Modulen bzw. Lehrstühlen suchen.
- Ein Modul aus dem Ausland kann entweder als Äquivalent für ein bestehendes Modul oder als sogenannter „Platzhalter“ anerkannt werden. Bei einem äquivalenten Kurs liegt eine Gleichwertigkeit vor, also sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch ein vergleichbares Niveau von Lernergebnissen zum angebotenen Modul. Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, kann das entsprechende Modul an der Fakultät nicht mehr vom Studierenden belegt und eingebracht werden. Bei einem "Platzhalter" handelt es sich um Module wie z.B. „Märkte, Nachhaltigkeit & Management“ (Bachelor) oder „(Selected) Topics in….“ (Master), die in jedem Studiengang in unterschiedlichen Bereichen vorhanden sind (vgl. Studienfachbeschreibung/Studienverlaufsplan). Eine Anrechnung als „Platzhalter“ muss auch beim entsprechenden Lehrstuhl abgeklärt werden.
- Der Lehrstuhl überprüft sodann die Anrechnungsmöglichkeit. Planen Sie Ihre Kursauswahl bitte sorgfältig, da eine Abklärung auf 6 Module beschränkt ist.
Liste der anerkennbaren Module
Das Prüfungsamt veröffentlicht eine Liste der Module und Teilmodule anderer Universitäten aus dem Ausland, die im vereinfachten Verfahren angerechnet werden können. Es handelt sich in der Auflistung um Module, die in Vergangenheit hier an der Fakultät angerechnet worden sind. Bitte prüfen Sie, ob das Modul an der Partneruniversität noch angeboten wird UND ob es in Ihrem jeweiligen Studiengang aufgelistet ist.
- Liste für das Bachelorstudium
- Liste für das Masterstudium
Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, müssen Sie KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles einholen, um sich den Kurs anrechnen zu lassen. Allerdings ist es erforderlich, den Kurs im Anrechnungsverfahren im FLIP-Portal auszulisten.
NACH Auslandssemester (für Rückkehrer nach Sommersemester 2025)
- Die Anrechnung erfolgt mit dem entsprechenden Antragsformular für die Anrechnungen von Prüfungsleistungen.
- Listen Sie auf dem Antragsformular alle Kurse auf, die Sie sich anrechnen lassen möchten.
- Machen Sie einen Abgleich mit der Liste der anerkennbaren Leistungen: Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, müssen Sie KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles einholen, um sich den Kurs anrechnen zu lassen. Vermerken Sie auf dem Antrag beim entsprechenden Modul "siehe Liste der anerkennbaren Leistungen". Reichen Sie dann den Antrag + dem Transcript of Records (= Notenspiegel, im Original) im Prüfungsamt ein.
- Befindet sich Ihr Kurs nicht auf dieser Liste, wenden Sie sich mit wichtigen Kursangaben (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur) an die jeweils für die einzelnen Module verantwortlichen Professoren bzw. Dozenten der Universität Würzburg. Holen Sie sich Informationen auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten bzgl. des Vorgehens ein (siehe Auflistung unten anbei). In der Regel reichen Sie das Antragsformular + Transcript am Lehrstuhl ein. Der jeweilige Lehrstuhl leitet nach erfolgter Genehmigung den Antrag direkt ans Prüfungsamt weiter.
- Der verantwortliche Dozent kann dann entweder den Kurs als Äquivalent für ein bestehendes Modul oder als o.g. „Platzhalter“ anerkennen. Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, können Sie das entsprechende Modul an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr belegen. Es ist aber auch möglich, dass eine im Ausland erworbene Prüfungsleistung als nicht anerkennungsfähig eingestuft wird.
- Finden Sie keinen Dozenten, der für einen Ihrer Kurse zuständig sein könnte, dann wenden Sie sich an den Auslandskoordinator Prof. Dr. Benedikt Franke
- Bitte beachten Sie, dass dem Prüfungsamt der Antrag + das Transcript of Records im Original oder in beglaubigter Version vorliegen muss. Für Beglaubigungen wenden Sie sich an Fr. Briglmeir, ausland@wiwi.uni-wuerzburg.de
NACH Auslandssemester, ab Wintersemester 2025/26
- Nach Rückkehr aus dem Ausland kann der Antrag auf Leistungsanerkennung über FLIP gestellt werden.
- Der Antrag auf Leistungsanerkennung ist vollständig wenn a) alle Module, die vom Prüfungsamt angerechnet werden sollen, mit Status "akzeptiert" aufgelistet sind und b) das Transcript of Records (Notenspiegel) vom Studierenden hochgeladen wurde.
- Der Notenspiegel wird Ihnen in der Regel 4-6 Wochen nach Ablegung aller Prüfungen von der Partnerhochschule zur Verfügung gestellt.
- Ihr Antrag mit Transcript of Records wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden sowie Studiendekanat final geprüft und ans Prüfungsamt weitergeleitet.