Leistungsanrechnung
Der Prozess der Leistungsanerkennung aus dem Ausland wurde zum Wintersemester 2024/25 umgestellt. Für Studierende, die im Sommersemester 2025 aus dem Ausland zurückkehren, gilt noch der "alte" Prozess. Für Rückkehrer im Wintersemester 2025/26 gilt der neue Prozess.
Vor Antritt des Auslandssemester - Vorabklärung:
Leistungen und Kompetenzen, die an Hochschulen im Ausland erworben worden sind, können im jeweiligen Studiengang anerkannt werden. Es wird empfohlen, eine Anrechnung VOR dem geplanten Auslandsstudium abzuklären. Die Vorabklärung erfolgt – nach Zusage und Annahme eines Austauschplatzes - über das FLIP-Portal, Kachel „International“.
- Informieren Sie sich vor Ihrem Auslandssemester über das Kursangebot an Ihrer Gastuniversität im Ausland, welches Sie während Ihres Auslandssemesters belegen können.
- Grundlegende Informationen, was bei der Kurswahl zu beachten ist, erhalten Sie in der Informationsveranstaltung im April. Wenn Sie als Free-Mover an einer Hochschule im Ausland studieren werden, wenden Sie sich im Vorfeld selbstständig an das Studiendekanat.
- Vorabklärung erfolgt über LOGIN im FLIP-Portal "Modulanrechnung"/ "Auslandssemester". Dort finden Sie auch eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens.
- Zur Vorabklärung ist ein Syllabus, eine Modulbeschreibung notwendig, d.h. Angaben zum Modul aus dem Ausland (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur).
- Listen Sie in FLIP alle Kurse auf, die Sie sich anrechnen lassen möchten.
- An der Fakultät gibt es ein vereinfachtes Verfahren der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland. Für Module aus dem Ausland, die bereits in Vergangenheit- in den letzten 4 Semestern- angerechnet worden sind, ist keine zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhls notwendig. Kurse, die bereits angerechnet wurden, werden in aller Regel wieder angerechnet. Der Abgleich mit den bereits anerkannten Leistungen aus dem Ausland erfolgt im ersten Schritt systemseitig.
- Befindet sich ein Kurs nicht auf dieser Liste, stellen Sie einen Antrag auf Vorabklärung an einen Lehrstuhl, bei dem Sie die größte inhaltiche Überschneidung sehen.
- Überlegen Sie sich, auf welches Modul in Ihrem Studiengang das Modul aus dem Ausland angerechnet werden könnte. Machen Sie hierzu einen Abgleich des Moduls aus dem Ausland mit Modulen Ihrer Studienfachbeschreibung (SFB). In Ihrem Modulhandbuch (in FLIP) können Sie über die Suchfunktion nach passenden Modulen bzw. Lehrstühlen suchen.
- Ein Modul aus dem Ausland kann entweder als Äquivalent für ein bestehendes Modul oder als sogenannter „Platzhalter“ anerkannt werden. Bei einem äquivalenten Kurs liegt eine Gleichwertigkeit vor, also sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch ein vergleichbares Niveau von Lernergebnissen zum angebotenen Modul. Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, kann das entsprechende Modul an der Fakultät nicht mehr vom Studierenden belegt und eingebracht werden. Bei einem "Platzhalter" handelt es sich um Module wie „Selected Topics in….“ , die in jedem Studiengang in unterschiedlichen Bereichen vorhanden sind (vgl. Studienfachbeschreibung/Studienverlaufsplan). Eine Anrechnung als „Platzhalter“ muss auch beim entsprechenden Lehrstuhl abgeklärt werden.
- Geben Sie in FLIP an, ob das Modul auf einen Platzhalter oder auf ein äquivalentes Modul in Ihrem Studiengang angerechnet werden soll.
- Der verantwortliche Lehrstuhl prüft eine entsprechende Anrechnungsmöglichkeit. Planen Sie Ihre Kursauswahl bitte sorgfältig, da eine Abklärung auf 6 Module beschränkt ist.
- Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, können Sie das entsprechende Modul an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr belegen. Es ist aber auch möglich, dass eine im Ausland erworbene Prüfungsleistung als nicht anerkennungsfähig eingestuft wird.
- Finden Sie keinen Lehrstuhl, der für einen Ihrer Kurse zuständig sein könnte, wenden Sie sich an die Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs.
- Bei Fragen zum Prozess kontaktieren Sie bitte ausland@wiwi.uni-wuerzburg.de (Michaela Briglmeir, Auslandskoordinatorin)
Während eines Auslandssemesters:
Bei Änderungen in der Kurswahl während eines Auslandssemester, können Sie über das FLIP-Portal erneut eine Vorabklärung machen.
Nach einem Auslandssemester:
- Nach Rückkehr aus dem Ausland kann der Antrag auf Leistungsanerkennung über FLIP gestellt werden.
- Der Antrag auf Leistungsanerkennung ist vollständig wenn a) alle Module, die vom Prüfungsamt angerechnet werden sollen, mit Status "akzeptiert" aufgelistet sind und b) das Transcript of Records (Notenspiegel) vom Studierenden hochgeladen wurde.
- Der Notenspiegel wird Ihnen in der Regel 4-6 Wochen nach Ablegung aller Prüfungen von der Partnerhochschule zur Verfügung gestellt.
- Ihr Antrag mit Transcript of Records wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden sowie Studiendekanat final geprüft und ans Prüfungsamt weitergeleitet.
Alter Prozess (DD-Programm, Module außerhalb der Fakultät)
Die Anrechnung von Modulen, die außerhalb der Fakultät verankert sind, erfolgt nicht über FLIP, sondern über das entsprechende Antragsformular. Reichen Sie diesen Antrag mit wichtigen Kursangaben (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur) an die jeweils für die einzelnen Module verantwortlichen Professoren bzw. Dozenten der Universität Würzburg ein. Der jeweilige Lehrstuhl leitet nach erfolgter Genehmigung den Antrag in der Regel direkt ans Prüfungsamt weiter. Bitte beachten Sie, dass dem Prüfungsamt der Antrag + das Transcript of Records im Original oder in beglaubigter Version vorliegen muss. Für Beglaubigungen wenden Sie sich an Fr. Briglmeir, ausland@wiwi.uni-wuerzburg.de.
Für die Anrechnung von Sprachkursen wenden Sie sich bitte direkt ans Zentrum für Sprachen.
