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Leistungsanrechnung

Anrechnungsprozess

  1. Die Anrechnung erfolgt mit dem entsprechenden Antragsformular für die Anrechnungen von Prüfungsleistungen.
  2. Listen Sie auf dem Antragsformular alle Kurse auf, die Sie sich anrechnen lassen möchten.
  3. Machen Sie einen Abgleich mit der Liste der anerkennbaren Leistungen: Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, müssen Sie KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles einholen, um sich den Kurs anrechnen zu lassen. Vermerken Sie auf dem Antrag beim entsprechenden Modul "siehe Liste der anerkennbaren Leistungen". Reichen Sie dann den Antrag + dem Transcript of Records (= Notenspiegel, im Original) im Prüfungsamt ein.
  4. Befindet sich Ihr Kurs nicht auf dieser Liste, wenden Sie sich mit wichtigen Kursangaben (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur) an die jeweils für die einzelnen Module verantwortlichen Professoren bzw. Dozenten der Universität Würzburg. Holen Sie sich Informationen auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten bzgl. des Vorgehens ein (siehe Auflistung unten anbei). In der Regel reichen Sie das Antragsformular + Transcript am Lehrstuhl ein. Der jeweilige Lehrstuhl leitet nach erfolgter Genehmigung den Antrag direkt ans Prüfungsamt weiter.
  5. Der verantwortliche Dozent kann dann entweder den Kurs als Äquivalent für ein bestehendes Modul oder als o.g. „Platzhalter“ anerkennen. Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, können Sie das entsprechende  Modul an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr belegen. Es ist aber auch möglich, dass eine im Ausland erworbene Prüfungsleistung als nicht anerkennungsfähig eingestuft wird.
  6. Finden Sie keinen Dozenten, der für einen Ihrer Kurse zuständig sein könnte, dann wenden Sie sich an den Auslandskoordinator Prof. Dr. Benedikt Franke
  7. Bitte beachten Sie, dass dem Prüfungsamt der Antrag + das Transcript of Records im Original oder in beglaubigter Version vorliegen muss. Für Beglaubigungen wenden Sie sich an Fr. Briglmeir, ausland@wiwi.uni-wuerzburg.de

Anrechnungsprozess

Informieren Sie sich vor Beginn des Auslandssemesters gründlich über das aktuelle Kursangebot Ihrer Gastuniversität im Ausland. Zur Vorabklärung der Anrechnung eines Moduls ist eine Modulbeschreibung (Kursbeschreibung) zwingend erforderlich. Überlegen Sie im nächsten Schritt, für welche an der WIWI-Fakultät zu erbringenden Leistungen Sie sich das Modul aus dem Ausland anerkennen lassen möchten (z.B. Platzhalter oder äquivalentes Modul im Bereich X). Nehmen Sie hierzu die für Ihren Studiengang geltende FSB (Fachspezifische Bestimmungen) zur Hand.

Zudem sollten Sie einen Abgleich mit der Liste der anerkennbaren Module aus dem Ausland machen.

Liste der anerkennbaren Module

Das Prüfungsamt veröffentlicht eine Liste der Module und Teilmodule anderer Universitäten aus dem Ausland, die im vereinfachten Verfahren angerechnet werden können. Es handelt sich in der Auflistung um Module, die in Vergangenheit hier an der Fakultät angerechnet worden sind. Bitte prüfen Sie, ob das Modul an der Partneruniversität noch angeboten wird UND ob es in Ihrem jeweiligen Studiengang aufgelistet ist.

Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, müssen Sie KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles einholen, um sich den Kurs anrechnen zu lassen. Allerdings ist es erforderlich, den Kurs im Anrechnungsverfahren im FLIP-Portal auszulisten.