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  • Foto von Studierenden im Lichthof
Squiwi

Klausureinsicht und Nachkorrektur

Klausureinsichtnahme und Anträge auf Nachkorrektur

Klausur-Einsichtnahme

Die Klausureinsicht wird zentral vom Studiendekanat organisiert. Die Einsichtnahme ist für alle Studierenden möglich, die an einer Klausur der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät teilgenommen haben.
Es werden alle Klausuren in einem Mantelbogen ausgegegeben, die im zentralen Prüfungsplan standen (= vom Studiendekanat geplant wurden).
Es werden somit weder Klausuren ausgegeben, die auserhalb der zweiwöchigen Prüfungsphase stattfanden, noch Seminar- oder Abschlussarbeiten.

Es gibt für jeden Prüfungszeitraum jeweils einen verbindlichen Einsichtnahme-Termin.
Die Termine werden über die Homepage der Fakultät (im Bereich Squiwi unter "Neuigkeiten") und den WueCampus-Kursraum Wiwi-Studienberatung bekannt gegeben.
Die Einsichtnahme für die Bachelorklausuren findet jeweils ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungszeitraum statt.
Für die Einsichtnahme in Masterklausuren wird ein Termin in der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn des auf den Prüfungszeitraum folgenden Semesters angeboten.
 


Terminvergabe

Das im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen eingeführte Konzept der festen Zeitslots für die Einsichtnahme wird beibehalten.
Sie können sich hier über WueCampus anmelden. (Zugriff nur innerhalb des Universitätsnetzwerkes per eduroam/VPN)

Für die Einsichtnahme gelten folgende Hinweise:
- Taschen, Jacken und insbesondere Schreibmaterialien sind während der Einsichtnahme nicht erlaubt. Bitte nutzen Sie die Schließfächer und Ablagemöglichkeiten vor der Teilbibliothek Wirtschaft.
- Halten Sie am Einlass Ihren Studierendenausweis oder Lichtbildausweis sowie ggf. erteilte Vollmachten bereit. Die Ausgabe der Prüfungsunterlagen erfolgt ausschließlich an autorisierte Personen.
- Bitte tragen Sie nach Möglichkeit dazu bei, Ihre Verweildauer im Raum auf ein Mindestmaß zu reduzieren, indem Sie auf Notizen vor Ort verzichten und Ihre Prüfungsunterlagen lediglich abfotografieren.
- Sie können gerne Kommilitonen eine Vollmacht zur Einsichtnahme erteilen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Vollmacht in Papierform vorliegen muss, um anschließend zusammen mit den Klausurunterlagen archiviert werden zu können.
 


Vollmacht

Sofern Sie am angekündigten Termin verhindert sind, können Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, um Ihre Prüfungen für Sie einzusehen bzw. diese abzufotografieren.
Dabei ist darauf zu achten, dass diese Vollmacht in Papierform am Einsichtstermin vorgelegt wird, da sie bei den Prüfungsunterlagen verbleibt.

Sie können  folgende Vorlage verwenden. Diese muss zur Einsichtnahme in ausgedruckter Form vorgelegt werden und verbleibt bei der/den jeweiligen Klausur/en.
Ohne die ausgedruckte Vollmacht ist eine Einsichtnahme nicht möglich.
 


Individuelle Einsichtnahme

Bitte beachten Sie, dass individuelle Einsichtnahmetermine ausschließlich in folgenden Fällen möglich sind:
1. Krankheit
2. studienbedingte Praktika
3. Auslandssemester an anderen Universitäten

Sollte einer dieser Fälle auf Sie zutreffen, bitten wir Sie uns dies umgehend über nachkorrektur@wiwi.uni-wuerzburg.de mitzuteilen, um mit uns einen Termin für die individuelle Einsichtnahme zu vereinbaren. Entsprechende Nachweise, dass Sie am Tag der offiziellen Einsichtnahme verhindert sind/waren, sind der Mail zwingend als PDF-Dokument beizufügen.

Wir bitten Sie nach Möglichkeit einer/m Kommilitonin/en eine Vollmacht für den offiziellen Einsichtnahmetermin zu erteilen.
 


Ziel und Ablauf der Einsichtnahme | Anfertigen von Fotografien

Mit der Einsichtnahme soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, die Bewertungen Ihrer Prüfungsleistungen nachzuvollziehen, mögliche Fehler zu erkennen und anhand der Korrekturvermerke zu verstehen.
Um Täuschungsversuchen während der Einsichtnahme vorzubeugen sind Jacken, Taschen und insbesondere Schreibmaterialien am Platz nicht erlaubt.


Seit 2016 ist es an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gestattet , im Rahmen der Einsichtnahme Fotografien der schriftlichen Prüfungsunterlagen anzufertigen.
Dies ist jedoch nur zu bestimmten Zwecken erlaubt und erfordert bei Ausgabe der Prüfungsunterlagen die Unterzeichnung der folgenden Urheberrechtshinweise:

Urheberrechtshinweis für die Einsichtnahme in schriftliche Prüfungsarbeiten:

Prüfungsaufgaben sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Zu den geschützten Prüfungsunterlagen zählen dabei die Prüfungsaufgabe, die schriftliche Prüfungsarbeit des Prüflings einschließlich der Korrekturanmerkungen der Prüferinnen und Prüfer sowie deren über die Arbeit erstellten Gutachten.

Die Erstellung einer Kopie im Rahmen der Einsichtnahme bei schriftlichen Prüfungsarbeiten zur Vorbereitung der Einlegung von Rechtsmitteln (Remonstration, Widerspruch) ist gestattet.

Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere in sozialen Netzwerken im Internet, wird ausdrücklich untersagt.

Wir weisen darauf hin, dass ein Zuwiderhandeln eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 97 ff. UrhG darstellt, gegen welche die Julius-Maximilians-Universität Würzburg unverzüglich rechtliche Schritte einleiten wird. Eine Urheberrechtsverletzung löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus. Zudem stellt eine Urheberrechtsverletzung eine strafbare Handlung gem. §§ 106 ff. UrhG d

 


Nachkorrektur

Sie haben keinen automatischen Anspruch auf Nachkorrektur. Bitte beachten Sie, dass Nachkorrektur nicht bedeutet – wie oft fälschlicherweise angenommen – dass eine nochmalige Durchsicht der gesamten Klausur erfolgt.

Die Nachkorrektur dient nur der Korrektur von Fehlern bei der Bewertung, die konkret benannt werden müssen.  Einen Antrag können Sie bspw. stellen, wenn Punkte nicht richtig zusammengezählt wurden oder richtige Antwortteile nicht bepunktet wurden.

Bitte denken Sie also daran, den Antrag zu begründen. Im Rahmen der Nachkorrektur werden nur die Aufgaben überprüft, die im Antrag benannt wurden.  Anträge mit der vermeintlichen Begründung ”die Klausur bitte noch einmal korrigieren“ oder „die vergebene Punktezahl ist nicht verständlich und ersichtlich“, oder „ich habe so viel gelernt“ bzw. „es fehlen nur ein paar Punkte zum Bestehen“, müssen als unbegründet zurückgewiesen werden.

Anträge auf Nachkorrektur können Sie unter Angabe der u.g. Informationen per Mail einreichen: nachkorrektur@wiwi.uni-wuerzburg.de.

Geben Sie in Ihrem Antrag unbedingt folgende Daten an:
Name, Vorname
Matrikelnummer
Studiengang
Klausurtitel
Prüfer
Prüfungsdatum
Begründung des Antrags

Sie haben außerdem die Möglichkeit, unterstützende Dokumente (z.B. einen Ausschnitt aus den Vorlesungsunterlagen) hochzuladen. Bitte schicken Sie keine Fotos der Klausur mit, da diese dem Lehrstuhl bei einer Nachkorrektur ohnehin im Original vorliegt.

Anträge auf Nachkorrektur sind binnen vier Wochen nach dem Einsichtnahmetermin zu stellen.
 


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Sanderring 2
97070 Würzburg
eMail: nachkorrektur@wiwi.uni-wuerzburg.de