Intern
Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik - Prof. Dr. A. Winkelmann

Abreise

Field Reports

Die nachfolgenden Hinweise und Tipps wurden von Studenten erstellt, die in den vergangenen Jahren am Austauschprogramm teilgenommen haben. Für die Korrektheit und Aktualität kann demnach keine Garantie gegeben werden, gleichwohl die Informationen von Zeit zu Zeit aktualisiert und geprüft werden.

Abreise

Administratives

Schon zu Beginn des Semesters wird vom International Office bzw. von Rosemary Meza eine Checkliste bereitgestellt, die alle erforderlichen ToDo’s inklusive der Abreisemodalitäten beinhaltet. In meinem Fall war ein Adresswechsel beim Office of the Registrar notwendig, damit die FGCU auch im nachhinein noch die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme nach Deutschland hat. Dort war zuvor nur die Wohnheims-Adresse hinterlegt.

Sollte man das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) erhalten haben, muss zum Ende des Semesters ein entsprechendes Formular als Studiennachweis vom Office of the Registrar ausgefüllt werden.

Zudem haben wir uns mit Rosemary Meza zu einem Abschluss- und Feedback-Gespräch getroffen, wo auch das offizielle Transcript für die Anrechnung der Noten an der Universität Würzburg beantragt wurde.

Es ist aber dringend zu beachten, dass in den USA andere Gesetze bezüglich alkoholischer Getränke herrschen, die auch dementsprechend streng verfolgt und geahndet werden!

Housing (North Lake Village)

Ca. drei Wochen vor Ende des Semesters wird vom Resident Assistent eine Liste ausgehängt, an der man sich für einen Check-Out Termin eintragen muss. Theoretisch muss man spätestens einen Tag nach der letzten Abschlussprüfung (Finals) ausziehen, dies wurde jedoch nicht überprüft und somit ist der letztmögliche Tag zur Abreise ein Tag nach dem offiziellen Ende der Finals. Sollte ein längerer Aufenthalt notwendig sein, muss dieses im Vorfeld mit der Wohnheimsleitung abgeklärt werden. Es ist jedoch nicht unbedingt zu empfehlen, da die täglichen Kosten für das Zimmer relativ hoch sind und auch ggf. umgezogen werden muss.

Zudem wurde in unserem Semester erstmals ein Abschluss-Putzplan eingeführt, bei dem jeder WG-Mitbewohner seinen Verantwortungsbereich (Küche, Bad, Flur, Wohnzimmer etc.) eintragen konnte. Die Sauberkeit wurde dann beim Check-Out überprüft.

Des Weiteren ist es sinnvoll, im Voraus abzuklären, ob sich jemand um die angesammelten Haushaltsgegenstände kümmern und evtl. an die nächste Generation von Internationalen Studenten weiterreichen kann (am Besten die lokalen Eagle I Ambassadors fragen).

Alle Angaben zum Housing beziehen sich auf das Housing in North Lake Village und das Spring Semester. Im Fall Semester gibt es evtl. abweichende Regelungen, da das folgende Spring Semester direkt im Anschluss nach der Weihnachtspause startet und keine lange Sommerpause ansteht.

Reisen nach Ablauf des Visums

Das J1-Visum läuft offiziell zum Ende des Semesters an der FGCU ab. Die Besonderheit ist jedoch, dass man nach erfolgreichem Abschluss des Auslandssemesters die Erlaubnis bekommt, sich noch weitere 30 Tage legal in den USA zwecks Reisen etc. aufzuhalten. Dabei ist es zu empfehlen, die USA in dieser Zeit nicht zu verlassen, da es anschließend Probleme mit der Wiedereinreise geben kann. Für einige von uns war es jedoch möglich, nach einer Kreuzfahrt auf die Bahamas und Jamaika bei der Rückkehr in die USA und nach einem längeren Gespräch mit den Offiziellen bei der Einreise ein normales Touristen-Visum (ESTA) zu bekommen und so weiterhin in den USA zu reisen.

Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, das Visum z.B. im Falle eines anschließenden Praktikums zu verlängern. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit den entsprechenden Behörden abgeklärt werden.

 

Ankunft in Deutschland

Zur Wiedereinreise nach Deutschland wird glücklicherweise kein Visum benötigt. Die wohl größte Herausforderung besteht darin, mit den in den USA erworbenen (Konsum-) Gütern ohne einen Verstoß gegen die Zollvorschriften nach Deutschland einzureisen. Dabei gibt es bei Flug- bzw. Seereisenden einen Freibetrag bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Weitere Informationen dazu findet man auf der Website der deutschen Zollbehörde:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html#doc97228bodyText2.

Eine Kontrolle erfolgt jedoch nur stichprobenartig. Ich persönlich habe nichts deklariert und wurde auch nicht kontrolliert.

 

Vorgehen bis zur Anrechnung in Deutschland

Checkliste zur Anrechnung:

1.    Sich informieren: In der entsprechenden Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs äquivalente Module zu denen im Ausland belegten Fächern ausfindig machen und den verantwortlichen Lehrstuhl herausfinden. Meistens sind auch „Dummy-Module“ (z.B. Aspekte der Wirtschaftsinformatik I und II für den Master Wirtschaftsinformatik) für Leistungen im Ausland vorgehsehen.

2.    Den/die relevanten Lehrstühle kontaktieren (beim Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik von Prof. Dr. A. Winkelmann am besten an              Gregor Friedrich-Baasner wenden). Dort wird dann meist

  • der anzurechnende Leistungsnachweis (Transcript),
  • Unterlagen zum Inhalt der anzurechnenden Veranstaltung (z.B. Syllabus) und
  • das Anrechnungsformular vom Prüfungsamt benötigt.

3.  Nach erfolgreicher Anerkennung durch den Lehrstuhl/Professor muss das original Transcript und das ausgefüllte und unterschriebene Anrechnungsformular beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Eine Übersicht zum Vorgehen und bereits angerechnete Fächer finden sich u.A. hier.