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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Promotion

Promotionsverfahren an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Die Promotion

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg kann als akademischer Grad der Titel Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) erworben werden.

Die Promotion (lat. promotio "die Beförderung") ist der Nachweis eigenständigen, vertieften, wissenschaftlichen Arbeitens. Sie beruht auf einer selbständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sowie einer mündlichen Prüfung (Disputation) unter Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis.

Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Nachweis in Form einer Promotionsurkunde überreicht. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Promotionsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät vom 6. Dezember 2016 sowie die Promotionsordnung vom 22. November 2023.

Die Promotionsordnung vom 19.10.1998, zuletzt geändert durch die 3. Satzung vom 19.12.2008, finden Sie  hier

Ihre Promotion an der Fakultät

Grundsätzlich kann an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in jedem an der Fakultät angesiedelten Fachgebiet promoviert werden.

Interessenten suchen sich vor Aufnahme der Promotion eine Betreuungsperson, („Doktorvater“, „Doktormutter“) die ihre Arbeit an der Fakultät fachlich begleitet und bei Bedarf die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt. In der Regel handelt es sich hierbei um Themen aus den Forschungsgebieten der Professorinnen und Professoren der Fakultät.

Zur Betreuung des laufenden Promotionsverfahrens wird zu Beginn ein Fachmentorat eingesetzt, das vom Vorsitz des Promotionsausschusses bestellt wird. Das Fachmentorat berät Promovierende in fachlicher Hinsicht, fördert deren wissenschaftliche Entwicklung und wacht über den Fortschritt des Promotionsverfahrens und die Festlegung der Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifikationsprogramms. Das Fachmentorat besteht aus bis zu zwei Hochschullehrenden mit einem Hauptbetreuenden.

In seltenen Fällen kann die Ehrenpromotion und damit der Grad eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften ehrenhalber verliehen werden. Die ausgezeichneten Persönlichkeiten müssen sich durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen in einem oder mehreren Fachgebieten verdient gemacht haben, die an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angesiedelt sind.