Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland besteht zum einen die Möglichkeit, sich Kurse anerkennen zu lassen, die in Bezug auf Niveau, Inhalt und Umfang vergleichbaren Kursen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg entsprechen (Gleichwertigkeit von Studienleistungen, Äquivalenz).
Man findet jedoch kaum völlig identische/äquivalente Kurse an der Universität im Ausland. Aus diesem Grund besteht zum anderen die Möglichkeit, Prüfungsleistungen sowohl im Bachelorstudium (inhalb des Wahlpflichtbereichs) als auch im Masterstudium (innerhalb der Electives) unter den Modulen „Ausgewählte Probleme der …“ (je 5 ECTS-Punkte) anrechnen zu lassen, welche als eine Art „Platzhalter“ dienen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sowohl in den Bachelor- als auch in den Masterstudiengängen die Anzahl der „Platzhalter“ auf maximal vier (20 ECTS) begrenzt ist.
Weiterhin gilt zu beachten, dass die Anrechnung von Pflichtmodulen nicht möglich ist.
Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gehen Sie in folgenden Schritten vor:
1. Auf der Webseite des Prüfungsamtes finden Sie eine Liste der Module und Teilmodule anderer Universitäten aus dem Ausland, die im vereinfachten Verfahren angerechnet werden können.
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Liste für das Bachelorstudium
- Liste für das Masterstudium
2. Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, kann das Prüfungsamt die Anrechnung eigenständig vornehmen und es ist keine zusätzliche Bestätigung eines Dozenten notwendig. Allerdings ist es erforderlich, den Antrag auf Anrechnung auszufüllen und diesen im Prüfungsamt mit dem Transcript of Records (= Notenspiegel, im Original) einzureichen.
3. Befindet sich Ihr Kurs nicht auf dieser Liste, wenden Sie sich mit wichtigen Kursangaben (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur) an die jeweils für die einzelnen Module verantwortlichen Professoren bzw. Dozenten der Universität Würzburg.
4. Der verantwortliche Dozent kann dann entweder den Kurs als Äquivalent für ein bestehendes Modul oder als o.g. „Platzhalter“ anerkennen. Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, können Sie das entsprechende Modul an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr belegen. Es ist aber auch möglich, dass eine im Ausland erworbene Prüfungsleistung als nicht anerkennungsfähig eingestuft wird.
5. Finden Sie keinen Dozenten, der für einen Ihrer Kurse zuständig sein könnte, dann wenden Sie sich an den Auslandskoordinator Prof. Dr. Hans Fehr.
6. Auf der Homepage des Prüfungsamtes erhalten Sie entsprechende Antragsformulare für die Anrechnungen von Prüfungsleistungen.
7. Die vollständig ausgefüllten Anrechnungsformulare sowie das Transcripts of Records/Notenspiegel reichen Sie im Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie, dass das Transcript of Records im Original oder in beglaubigter Version vorliegen muss. Beglaubigungen erfolgen durch Fr. Briglmeir.