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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Aktuelle Regelungen

14.12.2021

Inzidenzbedingt müssen wir derzeit die laufenden Veranstaltungen des Wintersemester 2021/22 anpassen und verstärkt bewährte digitale Lehrformate anbieten.

Wintersemester 2021/2022: Aktueller Stand

Die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/22 wurden bisher überwiegend in Präsenz und häufig ergänzend online angeboten. Bedingt durch die hohen Inzidenzen empfiehlt die Universitätsleitung nun in Abstimmung mit den anderen bayerischen Universitäten – soweit möglich – bis Weihnachten eine digitale Lehrphase einzulegen, um den Reiseverkehr der Studierenden zu entzerren. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Kursleiterinnen/Kursleitern, ob und welche Präsenzveranstaltungen bis Weihnachten stattfinden. Vom 24.12.2021 bis 06.01.2022 ist vorlesungsfreie Zeit. Bis einschließlich 02.01.2022 sowie am 06.01.2022 sind die Universitätsgebäude geschlossen.

Nach heutigem Stand soll die Lehre im neuen Jahr wieder überwiegend als Präsenzlehre stattfinden. Wir werden Sie über die jeweiligen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Aktuelle Hinweise zu Corona finden Sie auch auf der Homepage der Universität.

Auch weiterhin gilt in den Gebäuden der Universität die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt für die Studierenden auch bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m in Lehrveranstaltungen. Der Zugang zu universitären Gebäuden ist für Studierende nur mit Genesenen- oder Impfnachweis (2G) möglich. Studierenden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen, kann der Zutritt nur gewährt werden, wenn sie über einen gültigen Nachweis eines negativen PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, verfügen. Bis auf Weiteres überprüfen die Veranstaltungsleiterinnen und -leiter die Nachweise.

An einer Präsenzprüfung dürfen nur solche Personen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind oder einen gültigen Nachweis eines negativen PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, vorlegen. Für mündliche und schriftliche Prüfungen gilt unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m die Pflicht, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske durchgängig zu tragen.

Der Freistaat Bayern hat beschlossen, Studierenden weiterhin kostenlose Tests anzubieten. Die beiden Teststationen, welche die Universität im Gebäude Z6 und im Studentenhaus eingerichtet hat, werden zunächst bis Weihnachten geöffnet bleiben. Dort sind die Testungen auch weiterhin für die Studierenden und Beschäftigten der Universität kostenlos.

Für den Zutritt zur Zentral- und den Teilbibliotheken gilt 2G, also Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene. Alle Informationen der UB während der Corona-Pandemie finden Sie unter
https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/aktuelles Die Universität wird sich dafür einsetzen, dass der Zugang zu Studienliteratur für alle Studierenden gewährleistet bleiben kann.

Wir wünschen Ihnen allen einen guten Jahresausklang!

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