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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studieren im Ausland jetzt auch in einer neuen Partnerschaft mit der Universität in Cork

19.10.2023

Neue Auslandspartnerschaft zwischen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem College of Economics des University College Cork

University College Cork (Bild: A. Stopinska)
University College Cork (Bild: A. Stopinska)

Unsere Fakultät unterhält seit 2023 auch ERASMUS-Kontakt zum College of Business & Law sowie zum College of Economics des University College Cork im Süden Irlands. Die Unterrichtssprache ist Englisch. Das Wintersemester geht von September bis Dezember und das Sommersemester von Februar bis Mai. Das Angebot richtet sich an Bachelorstudierende. Die von der UCC kommenden Studierenden werden sowohl an unserer Fakultät als auch bei den Germanisten Kurse belegen, weil sie einen Studiengang in „International Business with Languages“ studieren. Das interdisziplinäre Studium der Austauschstudierenden aus Cork lässt sich dank der Absprachen gut zwischen den beiden Fächern fortsetzen.

Ein Auslandsstudium lohnt sich, weil internationale Erfahrung als Schlüsselkompetenz gefragt ist und Spaß macht. Unsere Fakultät macht es nahezu allen Studierenden möglich, diese Auslandserfahrungen zu sammeln. Die Bewerbungsphase für einen Studienaufenthalt im Ausland im Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025 startet Ende Oktober und endet am 22.12.2023. Am 25.10.2023 findet hierzu eine Informationsveranstaltung ab 18:00 Uhr im Hörsaal 414 statt, die sich an Studierende der Fakultät richtet, die zum Zeitpunkt der Bewerbung im Bachelorstudiengang im 3./4. Fachsemester bzw. im Masterstudiengang im 1./2. Fachsemester sind.

Das 1987 gegründete Austauschprogramm für Studierende innerhalb der Europäischen Union (EU) verschmolz 2014 mit anderen Programmen zu ERASMUS+. Es nehmen alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie weitere europäische Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien, Türkei) teil. Die Förderung im Rahmen des ERASMUS-Austauschs erfolgt durch Gewährung von (Mobilitäts-)Stipendien, Studiengebührenerlass, Gewährleistung der Einschreibung für das Studium an der ausländischen Universität, Ermöglichung der Teilnahme an Sprachkursen und durch Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung.

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